LG Hanau 9 O 870/07
07. Dezember 2007 Gespeichert in:
Für Verbraucher positive UrteilePreisangabe in AGB
Preisangabe in AGB
Bei der Entgeltpflicht handelt es sich um eine Hauptleistungspflicht, bei welcher der Verbraucher nicht davon ausgehen muss, diese in den AGB zu suchen. Der Preis muss eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Der durchschnittliche Internetnutzer muss nicht ohne weiteres mit einer Vergütungspflicht für jedwedes Internetangebot rechnen, da im Internet bestimmte Dienstleistungen durchaus auch kostenlos angeboten werden.
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