AG München 262 C 18519/08
18. Februar 2009 Gespeichert in:
Für Verbraucher positive UrteileUnwirksamkeit von Entgeltlichkeits- und Verlängerungsklauseln bei Abos
Unwirksamkeit von Entgeltlichkeits- und Verlängerungsklauseln bei Abos
Wird auf einer Internetseite ein geringer Preis für eine „Probemitgliedschaft“ hervorgehoben dargestellt, dann ist eine auf dieser Seite im nachfolgenden, ungegliederten Fließtext versteckte - darüber hinausgehende - Entgeltlichkeitsklausel überraschend. Wenn sich eine Vertragsverlängerungsklausel in den AGB unter „Zahlung und Preise“ findet und nicht z.B. unter „Vertragslaufzeit und Verlängerung“, ist eine solche Klausel überraschend und damit unwirksam. Wenn ein Minderjähriger ein Internetabo bestellt, ist der Vertrag in der Regel schwebend unwirksam, d.h. es kommt auf die Genehmigung z.B. der Erziehungsberechtigten an.
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