AG Marburg 91 C 981/09
08. Februar 2010 Gespeichert in:
Für Verbraucher positive UrteileErstattung der Anwaltskosten bei unberechtiger "Abofallen"-Forderung
Erstattung der Anwaltskosten bei unberechtiger "Abofallen"-Forderung
Der Verbraucher klagte gegen den Abofallen-Betreiber und seinen Rechtsanwalt auf Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten. Das Gericht verurteilte beide zur Zahlung. Gegen den Betreiber sah das Gericht einen versuchten Betrug als gegeben an. Die Aufmachung des Internetangebotes sei eine konkludente Täuschung, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Bei dem Verhalten des Rechtsanwalts handele es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Er hätte als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen können, dass er eine offensichtliche Nichtforderung für den "Abofallen"-Betreiber geltend macht.
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