AG Hamm 17 C 62/08
SMS-Versand-Internetseite mit verschleierter Preisauszeichnung
SMS-Versand-Internetseite mit verschleierter Preisauszeichnung
Wenn auf einer Internetseite der Eindruck erweckt wird, die Anmeldung für einen "SMS-Versand" sei kostenlos, ist eine Preisklausel in den AGB unwirksam. Es handelt sich um eine überraschende Klausel gemäß § 305 c BGB.
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