Akte 2011: Filesharingvorwurf
11. Januar 2011 Gespeichert in:
AkteDas SAT1-Verbraucherschutzmagazin „
Akte 2011“ berichtet über Privatpersonen, denen eine eine Urheberrechtsverletzung im Internet vorgeworfen wurde.
Porno-Filesharing
Die akte-Redaktion ermittelt Fälle von Verbraucher, die eine urheberrechtliche Abmahnung wegen angeblichem Filesharing von Pornos erhalten haben. Dabei werden häufig pauschale Geldforderungen geltend gemacht, die vergleichsweise zur Abgeltung alle Ansprüche zu zahlen sind.
Nachweis
Häufig kann der Verbraucher nicht beweisen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt nicht zu Hause oder nicht im Internet war. In diesen Fällen ist eine Verteidigung gegen die Abmahnung besonders schwierig.
Nicht ignorieren
Wenn Verbraucher die urheberrechtliche Abmahnung ignorieren, wissen sie häufig nicht, was noch alles auf sie zukommen kann. Ggf. wird ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet und die zu zahlenden Kosten steigen weiter an.
Informieren Sie sich bei Rechtsanwalt Giel, was Sie bei Filesharing-Vorwürfen beachten müssen.Aktueller Tipp
Informieren Sie sich bei Rechtsanwalt Giel unter
urheber-rechtsberatung.de wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben. Handeln Sie schnell, bevor die gesetzten Fristen abgelaufen sind.
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