App-Betrug
02. November 2010 Gespeichert in:
AkteDas SAT1-Verbraucherschutzmagazin „Akte 2010“ berichtet über Kostenfallen bei der Benutzung von Smartphones.
Neuer Trend: Apps auf dem Smartphone
In der letzten Zeit häufen sich Beschwerden von Verbrauchern, die auf ihrer Telefonrechnung Abrechnungspositionen entdecken, deren Berechtigung unklar ist.
Forderungen werden über Telefonprovider eingezogen
Auf der monatlichen Rechnung finden sich zusätzliche Abrechnungspositionen mit dem Stichwort „Abo“ oder ähnliches. Der Betrag liegt ca. zwischen 12 und 20 EUR monatlich.
Kosten durch App-Benutzung
Nach intensiven Recherchen wird deutlich, dass die betroffenen Verbraucher innerhalb einer App-Anwendung auf ihrem Smartphone auf einen Werbebanner klickten. Danach erscheint teilweise eine Internetseite, auf der noch einmal auf ein Button geklickt werden muss. In vielen Fällen wird mit „Gratis“ oder „Kostenlos“ geworben. Durch diesen Klick soll jedoch ein sich wöchentlich verlängerndes Abonnement abgeschlossen worden sein.
Informieren Sie sich bei Rechtsanwalt Giel, was Sie bei Kostenfallen bei Smartphones beachten müssen.
Aktueller Tipp
Möchten Sie auf jeden Fall vermeiden, dass Forderungen von Drittanbietern über Ihre Telefonrechnung eingezogen werden, lassen Sie die Anwahl von Mehrwertdiensten sperren und/oder untersagen Sie Ihrem Telefonprovider den Einzug von Fremdforderungen.Tags:betrug